0. Vorwort
Mit diesem Übergabebericht auf der Schwelle zwischen zwei Legislaturperioden der Kirchenkreissynode soll zurück und voraus geschaut werden.
- Was hat den Kirchenkreis in den Jahren 2019 bis 2024 bewegt?
- Welche Entwicklungen werden die Gremien des Kirchenkreises in dieser, von 2025 bis 2031 reichenden Amtszeit beschäftigen?
- Was sollen neue Mitglieder der Gremien wissen?
- Was ist noch nicht zu einem guten Ergebnis gebracht oder zu Ende gedacht?
Wir orientieren uns mit diesem Übergabebericht neben grundsätzlichen Themen an den Handlungsfeldern kirchlicher Arbeit, zu denen für den Stellen- und Finanzplanungsprozess 2022 Konzepte erstellt wurden. In der Regel gibt es für diese Handlungsfelder zuständige Ausschüsse der Synode. Daneben gibt es die grundsätzlichen Themen des Finanzausschusses, des Ausschusses für Stellenplanung und Strukturentwicklung und der Koordinierungsausschüsse des Kirchenkreisvorstandes.
1. Gesetzliche Rahmenbedingungen
Jenseits der Zuständigkeit des Kirchenkreises gab es im Berichtszeitraum wichtige gesetzliche Veränderungen in der Landeskirche. Es lohnt sich, diese zur Kenntnis zu nehmen. Sie dokumentieren, dass sich die Evangelisch-lutherische Landeskirche in einem tiefgreifenden Veränderungsprozess befindet, sich der veränderten gesellschaftlichen Situation stellt und offen für strukturelle Anpassungen ist.
Mit der Kirchenverfassung vom 16. Mai 2019 und der Kirchenkreisordnung (KKO) vom 19. Dezember 2022 sind grundlegende Rahmenwerke verabschiedet worden, ein Kirchengesetz über den Dienst der Diakoninnen und Diakonevom 21. Dezember 2023 regelt die Dienstverhältnisse dieser Berufsgruppe neu – die Umsetzung erfolgt in den nächsten Jahren –, ein Kirchenmusiker– und ein Ehrenamtsgesetz sind in Arbeit. Das Landeskirchenamt ist offen für Erprobungen.
Die Darstellung des gesamten landeskirchlichen Rechtsbestandes im Internet (www.kirchenrecht-evlka.de) hat die gedruckte Rechtssammlung in den Pfarrämtern abgelöst, so dass alle Gesetze und Verordnungen der Landeskirche für jedermann leicht zugänglich und recherchierbar sind.
Starke Auswirkungen hat die künftige Umsatzsteuerpflicht für Körperschaften öffentlichen Rechts. Sie erhöht den Verwaltungsaufwand innerkirchlicher Rechtsbeziehungen. Jede Körperschaft (Kirchengemeinde, Verband, Kirchenkreis) wird eine eigene Steuererklärung abgeben müssen. Schon im Vorfeld wurde deutlich, dass die Zusammenarbeit von Kirchengemeinden Tatbestände erfüllen wird, die zukünftig möglichst zu vermeiden sind.
2. Zukunftsgemeinschaften
Die Entwicklung der sechs Zukunftsgemeinschaften, dargestellt u.a. auf der Homepage www.gemeinsam2035.de, hat inzwischen grundlegende Bedeutung für die Strukturentwicklung des Kirchenkreises Lüneburg. Drei Zukunftstage dienten
- der Findung der Gemeinschaften (Zukunftstag I: 2019),
- Übungen zur Stellenplanung auf der Ebene der Zukunftsgemeinschaft (Zukunftstag II: 2022) und
- dem Austausch über Körperschaftsformen zur besseren Bewältigung der Aufgaben der Kirchengemeinden unter Berücksichtigung der lokalen Identität (Zukunftstag III: 2024).
Die Zukunftsgemeinschaften sind
- der primäre Raum gegenseitiger Vertretung und personeller Verantwortung füreinander,
- durch die Hauptsatzung des Kirchenkreises definierte Wahlbezirke der Synode,
- Orientierungsräume des Visitationswesens.
Sie werden zukünftig Bedeutung für alle Handlungsfelder kirchlichen Handelns haben. Bisher bewährt sich dieser Weg eines Handlungsraumes zwischen Kirchengemeinde und Kirchenkreis, in dem persönliche Begegnung und teamorientierte Zusammenarbeit gefördert wird, wo das Potential der Ortsgemeinde an Grenzen stößt.
Die rechtliche Gestaltung der Zusammenarbeit in den Zukunftsgemeinschaften bleibt bis auf Weiteres diesen selbst überlassen. Beim Zukunftstag III wurden die aktuell möglichen Formen körperschaftlicher Zusammenarbeit vorgestellt:
- Kirchengemeindeverband,
- Gesamtkirchengemeinde,
- Fusion zu einer neuen Kirchengemeinde entsprechend der KGO.
Körperschaftliche Veränderungen sollen lösungsorientiert betrachtet werden, z.B.:
- Hilfreich sein, wenn Personal von mehreren Kirchengemeinden gleichzeitig beschäftigt wird (z.B. Sekretärinnen).
- Die Kirchenvorsteherinnen und Kirchenvorsteher und die Pfarrämter entlasten.
- Verwaltungsabläufe verschlanken.
Gleichzeitig betrachten wir die Identifikation mit der Kirchengemeinde als wichtig. Dafür ist aber nicht unbedingt der Status der Kirchengemeinde als Körperschaft öffentlichen Rechts notwendig. Im Kirchenkreis Lüneburg gilt der Grundsatz: Veränderungen müssen plausibel, öffentlich vertretbar und vor Ort akzeptiert sein, Verwaltungsaufwand muss reduziert werden.
3. Demografische Einflüsse
Bisher werfen die Einflüsse des demografischen Wandels auf den Kirchenkreis nur ihre Schatten voraus. Einzelne langjährige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verabschieden sich in den Ruhestand und können einigermaßen reibungslos ersetzt werden. In Zukunft wird die Lücke zwischen ausgeschiedenen und neu eintretenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter größer werden, weil bis 2031/2032 viele „Babyboomer“ ausscheiden. Das betrifft die theologischen und religionspädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ebenso wie das Kirchenamt, die Kindertagesstätten und andere Berufe in den Kirchengemeinden. Hier muss vorgesorgt werden.
- Junge Menschen sollen Raum zur Übernahme von Verantwortung bekommen.
- Vorhandene Mitarbeitende sollen gefördert werden (Personalentwicklung).
- Die Attraktivität zu besetzender Stellen verdient besondere Aufmerksamkeit.
- Nachlassende Leistungsfähigkeit älter werdender Leistungsträger muss ebenso im Blick bleiben, wie die Freiräume für Care-Arbeit, die in allen Lebensphasen besondere Ressourcen erfordert.
- Dem Gesundheitsmanagement kommt in vielen beruflichen Feldern eine besondere Bedeutung zu.
Gleichzeitig betrifft der demografische Wandel auch viele Zielgruppen kirchlicher Arbeit. Heute gehört der Kern der Gottesdienstgemeinden der älteren Generation an. Das gilt auch für viele kulturelle Angebote. Es ist nicht zu erwarten, dass das Teilnahmeverhalten der heute Jüngeren sich im Alter dem der heute Älteren angleichen wird. Dem ist in allen Handlungsfeldern des Kirchenkreises Rechnung zu tragen.
4. Finanzen
Grundlage kirchlicher Arbeit sind Gottes Wort im Evangelium und Gottes Geist, der uns beseelt. Materielle Ressourcen, sprich Geld, braucht Kirche jedoch auch. Zuletzt wurde das landeskirchliche Zuweisungsrecht 2006 mit dem Finanzausgleichsgesetz (FAG) grundlegend geregelt. Es ersetzte die Idee einer „Bedarfszuweisung“ durch den Satz: „Die Kirchenkreise und die ihrer Aufsicht unterstehenden kirchlichen Körperschaften stellen nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Mittel aus Zuweisungen, eigenen Einnahmen und Leistungen anderer Stellen sicher, dass sie ihre im Recht der Landeskirche beschriebenen Aufgaben erfüllen können“ (§ 1 Abs.1 FAG). Damit wurde bereits vor 20 Jahren festgestellt, dass durch Kirchensteuern finanzierte Mittel nicht mehr ausreichen, um die gewohnte Arbeit flächendeckend zu erfüllen.
Inzwischen haben die großen Kirchen Deutschlands weiter Mitglieder verloren. Kirchensteuereinnahmen gehen immer weiter zurück, zugleich wandelt sich die Organisation kirchlicher Arbeit massiv. Immer mehr Aufgaben verlagern sich auf den Kirchenkreis als sog. „mittlere Ebene“ zwischen Landeskirche und Kirchengemeinden. Dieser Verlagerung der Aufgaben muss auch die Mittelverteilung im Kirchenkreis Rechnung tragen.
In den letzten Jahren übernahm der Kirchenkreis folgende Aufgaben, die überwiegend durch Sondermittel, unverbrauchte Mittel der Vorjahre und Rücklagen finanziert werden:
- Gebäudemanagerin
- Bauingenieurin
- Klimamanager
- IT-Administrator
- Arbeitsschutzbeauftragter
- Fachstelle für Prävention sexualisierter Gewalt
- Beauftragung für Betriebliches Eingliederungsmanagement
Hinzu kommt die Fortschreibung der Stellen für Fundraising, Öffentlichkeitsarbeit und Social Media. Diesem Aufgabenzuwachs ist bei einer anstehenden Weiterentwicklung der Finanzsatzung Rechnung zu tragen.
Nach dem Finanzausgleichsgesetz (FAG) gibt die Landeskirche den Kirchenkreisen für einen Zeitraum von derzeit 6 Jahren Planungssicherheit. Aktuell befinden wir uns im Planungszeitraum 2023 bis 2028, in dem jährliche Kürzungen im Gesamtbudget von ca. 2% p.a. erfolgen. Da gleichzeitig Kostensteigerungen eintreten und neue Aufgaben finanziert werden müssen, engt sich der finanzielle Spielraum stärker ein. Kürzungen sind über alle Arbeitsbereiche des Kirchenkreises gleichmäßig verteilt:
- Das Budget der Kirchengemeinden für Sachkosten und technisches Personal (d.h. alle Beschäftigten außer Pastorinnen und Pastoren, Diakoninnen und Diakone).
- Das Budget des Kirchenkreises, des Kirchenamtes etc.
- Die Mittel für Bauergänzungszuweisungen an die Kirchengemeinden.
- Personalkosten für Pastorinnen und Pastoren, Diakoninnen und Diakone in den Kirchengemeinden.
- Personalkosten für Pastorinnen und Pastoren, Diakoninnen und Diakone des Kirchenkreises (Superintendenten, KKJD, Klinikseelsorge etc.).
Da sich die finanzielle Situation der Landeskirche deutlich verschlechtert, ist davon auszugehen, dass ab 2029 deutlichere Kürzungen auf den Kirchenkreis zukommen. Das ist schon jetzt zu bedenken, wenn über 2029 hinausreichende Verpflichtungen eingegangen werden, z.B. bei Personalwechseln oder Personal(neu)planungen.
5. Corona-Pandemie
Die im Winter 2019/20 ausgebrochene Pandemie ist eine historische Zäsur auch in der Entwicklung des Kirchenkreises. Die Krise beschleunigte Veränderungsprozesse. Die Folgen dieses Stress-Tests für Kirche und Gesellschaft sind bis heute nicht abzusehen. Ein wesentlicher Teil des Berichtszeitraums ist von den pandemiebedingten Einschränkungen und Herausforderungen gezeichnet, z.B. begrenzten Begegnungsmöglichkeiten, kreativen Reaktionen darauf, und einer Beschleunigung der Digitalisierungsprozesse, aber auch eine anhaltende Erschöpfung und Verunsicherung.
6. Prävention und Aufarbeitung sexualisierter Gewalt im Kirchenkreis
Spätestens die Veröffentlichung der ForuM-Studie zur sexualisierten Gewalt in der evangelischen Kirche hat die Defizite im Umgang mit diesem brisanten Thema offengelegt. Im Raum der Kirche, wo das Evangelium lebensverändernd und segensreich wirken soll, ist Menschen durch haupt- und ehrenamtliche Täter lebensveränderndes Leid zugefügt worden. Das kann nicht mehr bagatellisiert werden, dem muss zukünftig mit viel mehr Engagement vorgebeugt werden. Darum gilt im Kirchenkreis ein Schutzkonzept, das in den Kirchengemeinden und Einrichtungen angepasst und mit Leben gefüllt wird. Der Kirchenkreis hat die Fachstelle für Prävention sexualisierter Gewalt auf eine Viertelstelle aufgestockt und externe Kapazitäten für Beratung und Schulung eingekauft. In Kirchenkreis und Kirchengemeinden müssen klare Abläufe und Zuständigkeiten im Krisenfall vorhanden sein, die Schulungen für Haupt- und Ehrenamtliche müssen selbstverständlich sein und kontinuierlich angeboten werden — langfristig eventuell in Zusammenarbeit mit benachbarten Kirchenkreisen oder der Fachstelle der Landeskirche. Es soll darauf geachtet werden, dass es im Kirchenkreis immer eine ausreichende Zahl von qualifizierten Personen gibt, die im Krisenfall handlungsfähig sind. Es soll ein Kriseninterventionsteam aus mindestens fünf Personen geben.
7. Die Handlungsfelder nach FAG
7.1 Verkündigung und Seelsorge
In diesem Handlungsfeld sind weiterhin die Kürzungsbeschlüsse der Kirchenkreissynode bis 2028 umzusetzen. Planungsgröße hinsichtlich der Stellen im Verkündigungsdienst der Kirchengemeinden (Pastorinnen und Pastoren, Diakoninnen und Diakone) ist die jeweilige Zukunftsgemeinschaft. Auch im Kirchenkreis sind geplante Kürzungen umzusetzen, sofern das nicht bereits geschehen ist (z.B. durch Reduzierung einer Superintendentenstelle auf 75% und Kürzung einer halben Stelle im KKJD).
Die Freigabe vakanter Stellen zur Wiederbesetzung erfordert die Vorlage eines aktuellen Konzepts der Zukunftsgemeinschaft. Dies muss erläutern, wie die Versorgung der Kirchengemeinden der Zukunftsgemeinschaft gemeinsam gesichert und gleichzeitig beschlossene Kürzungen umgesetzt werden. Dabei ist die Perspektive 2035 strukturell zu berücksichtigen. Das Konzept ist dem Ausschuss für Stellenplanung und Strukturentwicklung vorzulegen, von diesem auf Plausibilität zu prüfen. Anschließend empfiehlt der Ausschuss dem Kirchenkreisvorstand eine Entscheidung über die Freigabe der Stelle.
Weiter ist zu beobachten, dass freie Stellen nicht reibungslos wiederbesetzt werden können. Daher sollte zukünftig vermehrt versucht werden, theologische und religionspädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in „multiprofessionellen Teams“ zu ergänzen und von Aufgaben im organisatorischen und verwaltenden Bereich zu entlasten. Die Landeskirche bietet dafür ein Förderprogramm für ein „attraktives Gemeindebüro“ an, das finanziell erheblich unterstützt wird. Damit verbindet sich die Erwartung, ein gut ausgestattetes Büro mehrerer Kirchengemeinden könne Pfarrpersonal und Ehrenamt effektiv von Verwaltungsaufgaben entlasten und die Erreichbarkeit für Mitglieder verbessern. Bisher ist es im Kirchenkreis nicht zu einer solchen Erprobung gekommen.
Veränderungen in der Gottesdienstkultur, in der Wahrnehmung von Kasualien sind spürbar. Die Kirchengemeinden reagieren darauf mit kreativen Angeboten. Sommer- und Winterkirchenphasen führen das Angebot der Kirchengemeinden zusammen.
Wir machen gute Erfahrungen damit, situationskompetent auf Veränderungen zu reagieren. Das gilt auch für Chancen, die sich durch die Entwicklung der Gottesdienstkultur und die Zusammenarbeit der Kirchengemeinden in den „Zukunftsgemeinschaften“ ergeben und alle Gottesdienst und Verkündigung betreffende Bereiche, also Agenden, Musik, Gottesdienst-Frequenzen und die Beteiligung Ehrenamtlicher einbeziehen.
Im Bereich Seelsorge und Beratung streben wir eine Profilierung an. Im Jahr 2025 wird es zu einem Personalwechsel in der Ehe- und Lebensberatungsstelle und der Klinikseelsorge kommen. Beide Stellen sind eigentlich unverzichtbar, die Finanzierung ist aber noch nicht gesichert.
Das System der Notfallseelsorge wird unter Einbeziehung neuer Partner weiterentwickelt.
7.2 Kirchenmusik und kirchliche Kulturarbeit
Im Kirchenkreis Lüneburg gibt es eine vielfältige kirchenmusikalische Landschaft. Die Orgellandschaft ist einzigartig, musikalische Begleitung von Gottesdiensten in Stadt und Landkreis essenziell. Die Konzerte der großen Kantoreien, Posaunenchöre und das popularmusikalische Projekt „Come Together“ inspirieren und bereichern die Musiklandschaft.
Auch hier stellen sich in den nächsten Jahren Herausforderungen: Personal fehlt, z.B. für die musikalische Begleitung von Gottesdiensten auf dem Lande, Chorleitung etc., Finanzen werden knapper, der (kirchen-) musikalische Geschmack ändert sich bei Teilnehmenden an Gottesdiensten, Kasualien, und bei Aktiven. Daraus ergeben sich auch Chancen, wenn es gelingt, Angebote zu kreieren, die dieser Entwicklung Rechnung tragen.
Grundsätzlich leistet Kirche einen wichtigen Beitrag zur Kultur. Vor allem geschieht dies durch die Konzerte der großen Kantoreien und den sonstigen musikalischen Beiträgen, auch der kleineren Chöre in unseren Kirchen und lokalen Veranstaltungen. Die Zusammenarbeit mit anderen Akteuren der regionalen Kulturszene ist ausbaufähig.
7.3 Kirchliche Bildungsarbeit
Bildungsarbeit ist ein Rückgrat der evangelischen Kirche. Sie geschieht in Form frühkindlicher Bildung in den Kindertagesstätten des Evangelischen Kindertagesstättenverbandes (Kita-Verband), in der Kinder- und Jugendarbeit in den Kirchengemeinden (v.a. in der Konfirmandenzeit), in Aus- und Fortbildungen im Rahmen der Evangelischen Jugend, in Schulen durch Schulpastorinnen und -pastoren, in der Familienbildungsstätte und Angeboten der Kirchengemeinden für Menschen allen Alters, bis hin zu Seniorengruppen.
Aufgrund personeller Veränderungen wurde vorerst von weiteren Planungen zur Gründung einer evangelischen Schule Abstand genommen. Weitere Veränderungen gegenüber den 2022 vorgelegten Handlungskonzept hat es nicht gegeben.
7.4 Arbeit mit Kindern und Jugendlichen
In der zurückliegenden Legislaturperiode der Synode konnte der Standort Melbeck für die Evangelische Jugend im Kirchenkreis eingerichtet und bezogen werden. Im Jahr 2025 steht mit dem Eintritt von Diakonin Barbara Schink in den Ruhestand die Umsetzung des Kürzungsbeschlusses um eine halbe Diakoninnenstelle an. Es wird diskutiert, ob diese Kürzung teilweise durch die Einrichtung einer Verwaltungsstelle mit geringem Umfang kompensiert werden kann. Eigentlich ist die ersatzlose Streichung der Stelle beschlossen worden.
Freizeiten und Fortbildungen sind ein Rückgrat der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen. Darum sind die Bezuschussungskriterien immer wieder auf Tragfähigkeit zu prüfen.
In den Zukunftsgemeinschaften wird darauf zu achten sein, dass die Jugendarbeit personell besetzt und die Zusammenarbeit mit dem KKJD gepflegt wird. Beachtenswert ist die Anlage zum 2022 vorgelegten Handlungskonzept: „Arbeit mit Kindern und Jugendlichen 2035 – Eine Vision“.
7.5 Diakonie
Der Lebensraum Diakonie e.V. ist das Diakonische Werk des Kirchenkreises. Diakonische Aktivitäten der Kirchengemeinden werden von ihm inspiriert und unterstützt, v.a. durch den Kirchenkreissozialarbeiter. Beratungsstellen der Diakonie dienen dem Wohl von Kirche und Gesellschaft in Stadt und Landkreis und werden von Kirchengemeinden und Kirchenkreis ideell, bei Bedarf auch finanziell unterstützt. Dies geschieht durch Spenden und Kollekten ebenso, wie durch eine Zuweisung des Kirchenkreises, über deren Verwendung von beiden Seiten Transparenz herzustellen ist. Die meisten Kirchengemeinden des Kirchenkreises sind Mitglied des Lebensraum Diakonie e.V., die Kirchenkreise Lüneburg und Uelzen haben das alleinige Vorschlagsrecht für den Aufsichtsrat, einer der Superintendenten steht dem Aufsichtsrat vor.
Diakonisches Handeln vor Ort bleibt wesentliche Aufgabe der Kirchengemeinden. Zunehmende Armut, Migration aufgrund von Krieg, politischer Verfolgung, wirtschaftlicher Not und Klimakatastrophen stellen die Kommunen und die Gesellschaft vor erhebliche Herausforderungen. Wie Jesus Christus Partei für die Armen und Schwachen seiner Zeit ergriff, ist dies auch heute Aufgabe der Kirche. Diakoniekollekten in Gottesdiensten sind darum nicht marginal, sondern unverzichtbar, die Diakoniekasse der Kirchengemeinden eine wichtige Ressource zu unbürokratischer Linderung von Not. Immer braucht es jedoch Menschen, die den Blick für die Not haben, die Gabe der tätigen Liebe und den Mut, die Stimme für die Schwachen zu erheben. Gerade in anstehenden Veränderungsprozessen und angesichts knapper werdender Ressourcen ist immer wieder die kritische Frage wichtig: „Wie halten wir es mit der Diakonie?“
Diakonische Aktivitäten der Kirchengemeinden sollten über die Ausgabe von Lebensmittelgutscheinen hinausgehen und tun dies auch. Die sozialräumliche Vernetzung der Kirchengemeinden zu verbessern ist eine Herausforderung der nächsten Jahre.
Mit dem Paul-Gerhardt-Haus entwickelte sich in den letzten Jahren ein diakonisches Zentrum. Hier ist eine ambitionierte bauliche Veränderung in Arbeit, für die der Kirchenkreis erhebliche Zuschüsse in Aussicht gestellt hat.
Seit vielen Jahren unterstützen die Kirchengemeinden im Kirchenkreis die Diakonie durch den „1%-Fonds“. Das war eine gute Idee in Zeiten hoher Zinsen: Von den Zinserträgen im Darlehens- und Finanzierungsfonds wird ein Prozentpunkt abgeschöpft und der Diakonie zur Verfügung gestellt. Dieses Verfahren sollte überprüft werden, ohne die Unterstützung des Lebensraum Diakonie e.V. zu schmälern.
7.6 Kirche im Dialog
Der offene Dialog mit verschiedensten gesellschaftlichen Gruppen bleibt für die Kirche wichtig. Ihre Rolle dabei unterliegt dem Wandel. Es ist der Tatsache Rechnung zu tragen, dass inzwischen weniger als 50% der Einwohner im Land einer der großen Kirche angehören und das Gewicht kirchlicher Beiträge zum öffentlichen Diskurs heute oft kontroverser und kritischer betrachtet werden. Gleichzeitig hat ein kirchliches Wort, hat kirchliche Beteiligung an einer Initiative Gewicht – Nicht-Beteiligung ebenso. In den letzten Jahren hat sich der Kirchenkreis bemüht, als Initiator von Dialog-Formaten in polarisierten Situationen aufzutreten. Hier sehen wir eine besondere Kompetenz der Kirche. Gleichzeitig gilt es in manchen Fragen Position zu beziehen. Grundlage muss dabei immer die biblische Botschaft sein, es muss unterschieden werden zwischen der Ablehnung von Positionen im öffentlichen Diskurs und den Menschen, die sie vertreten. Ausgrenzung, Stigmatisierung von Menschen nach Herkunft, Aussehen oder Geschlecht, Verantwortungslosigkeit gegenüber folgenden Generationen und Menschen des globalen Südens sind Fragen, in denen wir klar Position beziehen, ebenso in unserem Eintreten für Inklusion und Unterstützung sozial Benachteiligter.
Durch die Corona-Pandemie wurde die Digitalisierung in vielen Bereichen der Gesellschaft beschleunigt. Das verändert das Handeln des Kirchenkreises nach innen und außen.
- Es soll selbstverständlich sein, dass sich Menschen über das Internet und soziale Netzwerke über ihre Kirchengemeinde und den Kirchenkreis informieren und mit ihnen in Kontakt treten können. Darum finanziert der Kirchenkreis neben der Dreiviertel-Stelle für Öffentlichkeitsarbeit befristet eine Stelle für die Konsolidierung einer Instagram-Präsenz (geringfügiges Anstellungsverhältnis).
Ökumenisches Glauben und Handeln wird zunehmend schwieriger. Einerseits sind auch bei den ökumenischen Partnern die Ressourcen begrenzt, andererseits wird die religiöse Welt immer diverser. Konfessionsökumene wird in der Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen (ACK) gepflegt und im Ökumenischen Zentrum St. Stephanus gelebt. Hier wurde 2024 50-jähriges Jubiläum gefeiert. Auch Ökumene muss sich weiterentwickeln, den Blick weiten auf den Dialog der Religionen, neue Formen der Spiritualität und areligiöse Menschen und Bewegungen.
7.7 Gebäudemanagement und Klimaschutz
Im Kirchenkreis wird zielstrebig an der regelmäßigen Fortschreibung des Gebäudebedarfsplans und einem Klimaschutzkonzept gearbeitet. Hier ist viel nachzuholen. Hier wird es auch tiefgreifende und schmerzhafte, aber notwendige Veränderungen geben.
Es ist beschlossen, den Gebäudebedarfsplan von 2020 regelmäßig zu aktualisieren. Aktuell wird er um die Beurteilung der Sakralgebäude ergänzt. Das Klimaschutzkonzept ist in Arbeit und wird bis Ende 2025 beschlossen werden.
Viele der im Handlungskonzept von 2022 genannten Maßnahmen sind noch umzusetzen. Wir verweisen hier auf die darin enthaltene Tabelle (Anlage).
7.8 Leitung im Kirchenkreis
Kirche in Zeiten des Wandels braucht auch andere Leitungskulturen als früher. Die Leitung des Kirchenkreises seit 2017 durch eine Doppelspitze mit zwei Superintendenten trägt dem Rechnung und hat sich bewährt. Auf der Ebene des Kirchenkreises hat sich in den letzten Jahren entwickelt, dass es neben den strukturell wichtigen Ausschüssen für Finanzen, Gebäudemanagement sowie Stellenplanung und Strukturentwicklung „Koordinierungsausschüsse“ des Kirchenkreisvorstandes gibt, die eine konsultative Zusammenschau der einzelnen Ausschüsse ermöglichen. Das Organigramm der Organe des Kirchenkreises bildet das ab (Anlage).
Nach den Grundsätzen der evangelischen Kirche geschieht Leitung in geteilter Verantwortung von Haupt- und Ehrenamt, Theologinnen und Theologen und Laien. Das muss auch ehrenamtlich zu leisten sein. Bei einer Gesprächsrunde im Rahmen der Kirchenkreisvisitation sagten mehrere Kirchenvorstandsvorsitzende, dies sei eine erfüllende Aufgabe, deren Aufwand aber eigentlich nur ihm Ruhestand tragbar sei. Das darf eigentlich nicht so bleiben. Daher bedarf es guter Strukturen und einer leistungsfähigen Verwaltung, die Ehrenamt und Pfarramt zuarbeitet. Viele Verwaltungsaufgaben haben Kirchengemeinden und Kirchenkreis als Körperschaftlichen öffentlichen Rechts, als Besitzer von Liegenschaften und Arbeitgeber zu erfüllen. Eine Verwaltungsvereinfachung kann es daher nur geben, wenn wirklich weniger zu verwalten ist: Weniger Körperschaften, weniger Besitz, weniger Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Gesetzliche Vorgaben müssen erfüllt werden.
Nach den Grundsätzen der evangelischen Kirche geschieht Leitung ebenso maßgeblich durch visitierendes Handeln der Leitung des Kirchenkreises, sprich: durch den Kirchenkreisvorstand, praktisch meist durch die Superintendenten. Anlässlich der Reduzierung der Superintendentenstelle von Superintendent Cordes und kurz vor dem Abschied von Superintendentin Schmid wurde in Abstimmung mit dem Regionalbischof und dem Landeskirchenamt ein neuer Modus der Visitationen im Kirchenkreis beschlossen:
Die Visitation der Kirchengemeinden geschieht im Rahmen der Zukunftsgemeinschaft in drei Schritten:
- Zukunftstag der Zukunftsgemeinschaft mit „Tandems“ aus Haupt- und Ehrenamt. In diesem Zusammenhang ergibt sich die Möglichkeit, dass sich die Kirchengemeinden einander mit einem kurzen Bericht vorstellen („Wo stehen wir?“) und sich flankierend Kontakte zu den Kommunen nahelegen (die ländlichen Zukunftsgemeinschaften umfassen jeweils zwei, bzw. drei Samt- bzw. Einheitsgemeinden).
- Besuch der Kirchenvorstände jeder Kirchengemeinde, verbunden mit dem üblichen Berichtswesen (Archiv, Orgelrevisor, KMD etc.) und Gesprächen mit den Angestellten der Kirchengemeinde.
- Teamtag mit den Hauptamtlichen der Zukunftsgemeinschaft.
Auf diese Weise gibt es einen jährlichen Kontakt, indem sich diese drei Schritte im üblichen sechsjährigen Visitationszeitraum zweimal ereignen.
7.9 Verwaltung im Kirchenkreis
Seit 2024 heißt das Kirchenkreisamt Kirchenamt. Die Binnenorganisation des Amtes wurde 2024 dahingehend geändert, dass die Kirchengemeinden einer Zukunftsgemeinschaft denselben oder dieselbe Gemeindeberaterin oder -berater haben werden. Außerdem gibt es Abteilungsleiterinnen für die Liegenschafts- und die Finanzabteilung. Weitere organisatorische Änderungen sind in Planung.
Eine erhebliche Herausforderung stellt die Personalfindung dar. In den nächsten Jahren steht ein umfangreicher Personalwechsel an – auch bei den Leitungsstellen.
Die Digitalisierung schreitet voran. Der Kirchenkreis hat 2024 einen IT-Manager angestellt, der sich zunächst um die Konsolidierung der vorhandenen Infrastruktur und IT-Sicherheit kümmert. Nach dem Meldewesen und dem Kirchenbuch ist nun auch das Rechnungswesen auf digitale Verfahren umgestellt (AppSpace). Ein Dokumentmanagementsystem fehlt noch. Die ersten Umstellungen sind in Planung/Arbeit (Personalwesen).
Mittelfristig sollte auch die IT- und Telekommunikations-Infrastruktur gebündelt werden. Ein gebündelter Vertrag mit BBM macht den Anfang, eine Bündelung der Telefonverträge der Kirchengemeinden sollte folgen, ebenso eine einheitliche Verfahrensweise in der Bereitstellung von Hard- und Software für die Mitarbeitenden.
Immer wieder werden uns Fusionsprozesse mit anderen Kirchenämtern angetragen. Hier gilt dasselbe, wie oben zur Entwicklung der Zukunftsgemeinschaften Gesagte: Veränderungen müssen plausibel, öffentlich vertretbar und vor Ort akzeptiert sein, Verwaltungsaufwand muss (zumindest mittelfristig) reduziert werden. Mit Blick auf die Erfahrungen aus anderen Fusionen und unter Berücksichtigung regionaler Besonderheiten müssen auch andere Formen der Zusammenarbeit angedacht werden.
Seit 16 Jahren gibt es den evangelischen Kita-Verband, der heute unverzichtbar ist. Die Kirchenvorstände werden entlastet von Personal- und Verwaltungsverantwortung, ohne dass die befürchtete Distanzierung der Kirchengemeinden von ihrer Kita eingetreten wäre. Vergleichbar soll die Entlastung durch den Friedhofsverband sein, dessen Gründung noch nicht abgeschlossen ist.
8. Schlusswort
Mit diesem Übergabebericht sollen die Mitglieder der neuen Synode über die aktuellen Entwicklungen im Kirchenkreis ins Bild gesetzt werden. Er ist ein Blitzlicht zur aktuellen Situation. Die evangelische Kirche befindet sich in einem Wandlungsprozess. Es ist kaum abzuschätzen, wie die Kirche in zehn, zwanzig oder dreißig Jahren aussehen wird. Eines sollte uns gemeinsam leiten und uns Mut machen. Jesus Christus sendet seine Jünger, das Evangelium zu verkünden, Menschen zu taufen und sie zu lehren alles zu halten, was er vorgelebt und verkündigt hat. Er verbindet das mit der Zusage: „Ich bin bei euch alle Tage bis an der Welt Ende“ (Mt. 28,20). Auf dieses Wort hin schreiben wir die Geschichte des Kirchenkreises Lüneburg fort.