Wie soll das Konzept genutzt werden?
Das Konzept ist die Grundlage für eine klimagerechte Handlungsweise im Gebäudebereich. Weiterhin wird es die Notwendigkeit eines ganzheitlichen Gebäude- und Energiemanage- ments auf Gemeinde- und Kirchenkreisebene verdeutlichen. Das Konzept soll als Leitfaden für die Erarbeitung neuer Faktoren für eine gerechte Verteilung von Bauergänzungsmitteln und ggf. weiteren Zuweisungen des Kirchenkreises Lüneburg herangezogen werden.
Wer hat an der Konzepterstellung mitgewirkt?
Das Konzept wurde von der Vorsitzenden des Ausschusses für Gebäudemanagement und der Gebäudemanagerin des Kirchenkreises Lüneburg gemeinsam erarbeitet. Die Teilbereiche nachhaltige Beschaffung, klimafreundliche Mobilität, klimafreundliche Landnutzung und Pachten sowie Biodiversität auf Friedhöfen wurden von verantwort- lichen Sachbearbeitern im Kirchenamt Lüneburg entwickelt.
Der Entwurf wurde zunächst dem Verwaltungsausschuss und anschließend im Kir- chenkreisvorstand vorgestellt und dort beraten. Der neue FAG-Grundstandard Klima- schutz und Gebäudemanagement ist in der Kirchenkreissynode am XX.XX.2022 verab- schiedet worden.
Eine fachliche Beteiligung externer Berater*innen außerhalb des Kirchenkreises er- folgte aus Zeitgründen nicht. Für Fachinformationen zum Klimaschutz und zu klimage- rechter Bauweise wurden das integrierte Klimaschutzkonzept der Landeskirche Han- novers, Fachliteratur z.B. Deutsches Architektenblatt, sowie die Homepages der Deut- sche Gesellschaft für nachhaltiges Bauen und des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit herangezogen.
Für die Umsetzung des FAG-Grundstandards VII soll im Kirchenkreis Lüneburg eine Klimaschutzkommission geründet werden. Deren Aufgabe wird es sein, bis Ende 2022 auf der Grundlage, der in Punkt 4a und 4b genannten Handlungsfelder und Ziele, ein Klimaschutzkonzept für den Kirchenkreis Lüneburg erarbeiten.
Rückblick auf den Planungszeitraum 2017-2022
Rückmeldungen und Anregungen aus der letzten Kirchenkreisvisitation: In dem genannten Zeitraum hat keine Visitation stattgefunden.
Entwicklung des Gebäudemanagements: eingetretene beabsichtigte und unbeabsich-tigte Veränderungen
Eingetretene, beabsichtigte Veränderungen
Die Personalstelle mit 30 Wochenstunden der Gebäudemanagerin im Kirchenkreis Lü- neburg wurde mit Wirkung vom 1.1.2018 entfristet.
Der Gebäudebedarfsplan ist durch den Beschluss der Synode des Kirchenkreises am 22.06.2020 in Kraft getreten. Zum 1. Januar 2017 fusionierten die beiden Kirchen- kreise Bleckede und Lüneburg. Die Aufgabe, die Gebäudebedarfsplanung für den neuen Kirchenkreis Lüneburg zu erarbeiten, erforderte einen Abstimmungsprozess auf unterschiedlichen Ebenen unter Berücksichtigung wichtiger Parameter, wie Standort, Gemeindeentwicklung, Stellenplanung, Gebäudezustand, Nutzung usw. Dafür wurde nach der Neukonstituierung der Kirchenkreisgremien zu Beginn des Jahres 2019 der Koordinierungsausschuss für Gebäudebedarfsplanung benannt.
Der Koordinierungsausschuss bewertete alle Gemeindehäuser, Pfarrhäuser und Pfarrdienstwohnungen des Kirchenkreises und stellte den aktuellen Gebäudebe- darf fest. Zudem richtete der Kirchenkreis den Blick in die Zukunft und erstellte eine Prognose für das Jahr 2035. Sakralgebäude wurden dabei erfasst, jedoch hin- sichtlich des Bedarfes aufgrund noch nicht vorliegender Parameter seitens des Landeskirchenamtes nicht untersucht. Für die Bewertung der Kerngebäude wur- den Maßstäbe in Form von qualitativen und quantitativen Kriterien definiert. Vor Beschlussfassung in der Kirchenkreissynode hat ein mehrstufiger und über meh- rere Monate andauernder Beteiligungsprozess stattgefunden. Dabei wurden den Kirchengemeinden die Systematik und die Ergebnisse der Gebäudebedarfspla- nung vorgestellt.
Unbeabsichtigte Veränderungen
Im Planungszeitraum musste die Fertigstellung des Gebäudebedarfsplanes mehrfach verschoben werden und konnte erst am 22.06.2020 von der Kirchenkreissynode ver- abschiedet werden.
Auswirkungen der Veränderungen
Die Festlegungen des Gebäudebedarfsplanes werden seit Beschlussfassung am 22.06.2020 angewendet.
Der Gebäudebedarfsplan steht dem Kirchenkreis und den Kirchengemeinden als Grundlage für eine nachhaltige Bestandsentwicklung und Bestandssteuerung zur Ver- fügung. Er dient den Kirchenkreisgremien und den Kirchengemeinden als Informati- onswerk, ist Entscheidungsgrundlage für Zuweisungen und trägt zur Sensibilisierung beim Umgang mit dem Gebäudebestand bei.
Dadurch wird für einen bewussten Umgang mit den Gebäuden gesorgt und die Ent- wicklung eines bedarfsgerechten, funktionalen, wirtschaftlichen und zeitgemäßen Ge- bäudebestands gefördert. Standorte und Gebäude sollen für die Zukunft gesichert werden aber auch bezahlbar bleiben.
Dem Kirchenkreis und dessen Gremien ermöglicht der Gebäudebedarfsplan zudem, seine finanziellen Mittel für den Gebäudebestand in den Kirchengemeinden bedarfs- gerecht und zielgenau einzusetzen.
Konzept für den Planungszeitraum 2023 – 2028
a. und b. Herausforderungen und Ziele
Für das Handlungsfeld Gebäudemanagement und Klimaschutz hat der Kirchenkreis Lüne- burg gewichtige Herausforderungen, weitreichende Ziele sowie Innovationen definiert, wel- che in der nachfolgenden Tabelle aufgeführt werden. Für die Bewältigung der Herausforde- rungen und die Umsetzung der Ziele wurden Maßnahmen benannt.
c. geplante Innovationen und besondere Veränderungen
Der Kirchenkreis Lüneburg plant eine neue Ausrichtung seiner Klimaschutzpolitik. Für die Umsetzung der genannten FAG-Ziele ist die Formulierung von Prioritäten erforderlich:
Dabei sind als Sofortmaßnahmen nichtinvestive und geringinvestive Maßnahmen zur Energieeinsparung zu planen und durchzuführen.
Die inhaltliche und zeitliche Umsetzung der weiteren Maßnahmen legt die zu bildende Kli- maschutzkommission fest. Dabei sollen folgende Innovation besonders berücksichtigt werden:
- Entwicklung eines Klimaschutzfahrplans für jedes Kerngebäude
- Sonderförderung für klimaneutrale Baumaßnahmen
- Schaffung einer Personalstelle für eine Klimaschutz-/Nachhaltigkeitsmanager*in
- Personalstellenerweiterung im Bereich Energiemanagement
- Kirchenkreisinterne CO²-Ausgleichszahlungen
- Aufhebung der Dienstwohnungspflicht bei Erfordernis
- Photovoltaikanlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden
- Nach Erreichen der Klimaneutralität: Einstieg in den negativ-Emissionsbereich
4. Wichtige Herausforderungen, Ziele und Innovationen | ||
4.a Herausforderungen | 4.b Ziele und Innovationen | Wodurch sollen sie erreicht werden? Benennung von Maßnahmen |
Ganzheitliches Energie- und Gebäudemanagement | Fortführung des Gebäudemanagements: | Gebäudebedarfsplan für Kirchen
Verknüpfung des Gebäudemanagements mit Klimaschutzzielen Personalstelle der Gebäudemanagerin bleibt bestehen |
Einführung des Energiemanagements auf Kirchenkreisebene: | Konzeptentwicklung für Energiemanagement bis 03/2022
Verbrauchscontrolling mittels „Grüner Hahn“, Auswertung der Verbräuche Information der Kirchengemeinden über Verbrauchsauswertung Beratung und Schulung der Gemeinden und auf Kirchenkreisebene für den „Grünen Hahn“ Erstellen und Fortschreiben einer Energie- und CO2 Bilanz für Gebäude im Bestand Klimaschutzfahrplan für jedes Kerngebäude entwickeln (Innovation) Stellenerweiterung von mind. 8 Stunden, ergänzend zum Gebäude- management externe Beratung Weiterbildung der Energieberater*innen in den KG |
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Fortführung / Erweiterung des Energiemanagements auf Gemeindeebene: | Monitoring/ Verbrauchserfassung mittels „Grüner Hahn“
Energieberatung für die Kirchengemeinden über Nutzerverhalten Beratung zu investiven + nichtinvestiven Maßnahmen |
4.a Herausforderungen | 4.b Ziele und Innovationen | Wodurch sollen sie erreicht werden? Benennung von Maßnahmen |
Erweiterte Finanzierungsmodelle für Bauprojekte und Bestandsgebäude | Förderung und Verteilung der Kirchenkreismittel zukünftig unter Berücksichtigung klimapositiver Faktoren: | Erarbeiten von klimapositiven Faktoren für Finanzierung
Erarbeiten der Faktoren durch Arbeitsgruppe unter Beteiligung von Ehrenamtlichen und externen Fachberatern Anpassen der Ausführungsbestimmungen für Bauergänzungsmittel und Energiesparmittel Priorisierung von Baumaßnahmen auf der Grundlage der klimapositiven Faktoren |
Drittmittelfinanzierung | Staatliche Fördermittel, EU-Fördermittelakquise | |
Sonderförderung für klimaneutrale Baumaßnahmen durch den Kirchenkreis (Innovationssprung) | Finanzmittel des Kirchenkreises | |
Interne CO2-Ausgleichszahlungen (Innovationssprung) | Können die Klimaschutzziele des Kirchenkreises nicht eingehalten werden, sollen Kirchengemeinden und Kirchenkreis Ausgleichszahlungen leisten. |
4.a Herausforderungen | 4.b Ziele und Innovationen | Wodurch sollen sie erreicht werden? Benennung von Maßnahmen |
Nachhaltiger Gebäudebestand | Gebäudebestand muss auch in Zukunft noch den Anforderungen an Wohn- und Nutzungsbedingungen gerecht werden:
Kirchen
Gemeindehäuser
Pfarrhäuser |
Öffnung für neue Nutzungskonzepte, unter Berücksichtigung des geltenden Baurechts (Brandschutz, Versammlungsstättenverordnung)
Synergieeffekte durch Nutzungskooperation (Öffnung der Nutzung für andere)
Aufhebung der Dienstwohnungspflicht bei Erfordernis (Innovationssprung) Begründung: Schaffung und Vorhaltung von bedarfsgerechtem Wohnraum (keine ungenutzten Räume bei zu großem Wohnraum) |
Betriebskostensenkung | Hoher energetischer Gebäudestandard
Maßnahmen zur Verbesserung der Wärmedämmung fördern Verbrauchskontrolle- und Auswertung Nicht- bzw. geringinvestive Maßnahmen z.B. zur Regulierung der Heizung Wassersparmaßnahmen z.B. Spararmaturen an Sanitärobjekten, Änderung des Nutzerverhaltens Siehe Maßnahmen aus Energiemanagement |
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Beteiligung | – Externe fachliche Expertisen, z.B. Energieberater, Heizungsfachfirmen |
4.a Herausforderungen | 4.b Ziele und Innovationen | Wodurch sollen sie erreicht werden? Benennung von Maßnahmen |
Klimapositives Bauen bei Neubau-, Umbau- und Modernisierungsmaßnahmen | Ökologische Bauweise | Ressourcensparende Bauweise
Wahl von Baustoffen aus nachwachsenden Rohstoffen, recycelte oder recycelbare Baustoffe; Recycling vor Upcycling Bauen im Bestand vor Neubau Nachverdichtung innerhalb der Ortschaften bevorzugen
Ferner Dachbegrünung bei Neu- und Anbauten Entsiegelung von Dachflächen durch Begrünung Entsiegelung von gepflasterten Grundstücksflächen Weniger neue versiegelte Flächen Förderung von Biodiversität auf Grundstücksflächen |
Nutzung von erneuerbaren Energien | Austausch und Neubau von Heizungen ausschließlich mit Energieträgern aus nichtfossilen Brennstoffen (Wärmepumpentechnik, Nah-Fernwärme, Holzhackschnitzelheizung, BHKW)
Solarstromerzeugung auf Dächern aller Gebäudetypen unterstützen, auch auf denkmalgeschützten Gebäuden (Innovationssprung) Kataster, welche Gebäude sich für Photovoltaik-Anlagen eignen, erstellen Erarbeitung einer Zielvorgabe für die Umsetzung |
4.a Herausforderungen | 4.b Ziele und Innovationen | Wodurch sollen sie erreicht werden? Benennung von Maßnahmen |
Erreichen von Klimaschutzzielen | Ziele der Bundesregierung | Ziele der Bundesregierung sind für den KK Mindestanforderungen und müssen erfüllt werden. |
Ziele der Landeskirche Hannovers | Ziele aus dem Klimaschutzkonzept 2012 | |
Ziele des Kirchenkreises | Einsetzen einer Klimakommission
Erarbeiten eines Klimaschutzkonzeptes bis Ende 2022 durch die Klimaschutzkommission Orientierung an den Zielen des Landkreises und der Hansestadt Lüneburg Co² neutraler Gebäudebestand Nach Erreichen der Klimaneutralität Einstieg in den negativ Emissionsbereich anstreben (Innovationssprung) |
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Dokumentation von Verbesserungen | Aufstellen eines jährlichen Sachberichtes
Koordination und Überwachung durch Klimaschutz- und Nachhaltigkeitsmanager*in |
Themenspeicher | Erarbeitung durch Verwaltung im Kirchenkreisamt | Siehe Protokoll Beiratssitzung vom 24.06.2021 | |
Nachhaltige Beschaffung | Bezug von Ökostrom für alle Gebäude | ||
Klimafreundliche Mobilität | PKW, E-Bike | ||
Klimafreundliche Landnutzung/ Pachten | |||
Biodiversität auf Friedhöfen |